OLG München - Endurteil vom 23.03.2018
10 U 2647/17
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 1 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 5;
Fundstellen:
MDR 2018, 667
Vorinstanzen:
LG München II, vom 06.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 5197/15

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Waldparkplatz

OLG München, Endurteil vom 23.03.2018 - Aktenzeichen 10 U 2647/17

DRsp Nr. 2018/4517

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Waldparkplatz

Kommt es zu einer Kollision eines auf einem Waldparkplatz rückwärts ausparkenden Fahrzeug mit einem an den geparkten Fahrzeugen vorbei fahrenden Fahrzeug, so trifft das vorbei fahrende Fahrzeug eine Mithaftung von 30%, wenn davon auszugehen ist, dass es bei gehöriger Aufmerksamkeit das Ausparken hätte wahrnehmen und durch eine rechtzeitige Reaktion die Kollision verhindern können.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten vom 02.08.2017 wird das Teilanerkenntnis- und Endurteil des LG München II vom 06.07.2017 (Az. 3 O 5197/15) in Nr. I. bis IV. abgeändert und wie folgt neu gefasst:

I.

Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an die Klägerin 137,67 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 04.12.2015 zahlen.

II. III. IV. 2. 3. 4.