Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 15. Dezember 2022
a)aufgehoben
aa)mit den Feststellungen zur inneren Tatseite, soweit der Angeklagte wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und mit fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden ist;
bb)im Ausspruch über die Gesamtstrafe sowie über die Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis;
b)im Adhäsionsausspruch wie folgt abgeändert:
Der Anspruch des Adhäsionsklägers O. auf Schmerzensgeld gegen den Angeklagten aus dem Schadensereignis vom 10. Juli 2021 ist dem Grunde nach gerechtfertigt. Im Übrigen wird von einer Entscheidung im Adhäsionsverfahren über die Anträge des Adhäsionsklägers O. abgesehen.
2. 3.
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