Haushaltsführungsschaden

Autor: Weinand

Bei der Verletzung oder Tötung einer Hausfrau/eines Hausmanns wird der hierdurch entstandene Schaden berücksichtigt.

Der Geschädigte hat den Schaden zu beweisen, u.a. durch Vorlage einer Rechnung der Haushaltshilfe. Wenn die Höhe des Schadens nicht durch genaue Angaben belegt werden kann, wenn z.B. ein Familienangehöriger die Haushaltsarbeiten erbracht hat, wird dieser pauschal vergütet.

Folgende Beträge gelten als Richtlinie:

20 Euro für einen Haushalt ohne Kinder,

27 Euro pro Tag für einen Haushalt mit einem Kind und einer Erhöhung von 7 Euro pro zusätzlichem Kind,

mit einer Aufteilung 65 % für die Frau und 35 % für den Mann.