Hemmung der Verjährung auf Sozialversicherungsträger übergegangener Schadensersatzansprüche
BGH, Urteil vom 06.12.1983 - Aktenzeichen VI ZR 212/81
DRsp Nr. 1994/4583
Hemmung der Verjährung auf Sozialversicherungsträger übergegangener Schadensersatzansprüche
Ist der Haftpflichtversicherer gegenüber seinem Versicherungsnehmer gemäß § 7 V 2 AKB von der Leistungspflicht nur teilweise frei, so wird die Verjährung von auf einen Sozialversicherungsträger übergegangenen Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer nach § 3 Nr. 3 Sätze 3 und 4 PflVG auch hinsichtlich des unter der Leistungsfreigrenze liegenden Sockelbetrags durch die Anmeldung beim Haftpflichtversicherer gehemmt.