Auf die Revision der Staatsanwaltschaft Göttingen wird das Urteil des Amtsgerichts Göttingen vom 10. Mai 2023 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Göttingen zurückverwiesen.
I.
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