Auf die Berufung der Klägerin wird das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 7. Januar 2022 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg geändert.
Der Bescheid der Beklagten vom 31. August 2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. Juni 2021 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.
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