Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kleve vom 25. Juli 2018 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben
a)soweit der Angeklagte wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr verurteilt worden ist;
b)im gesamten Rechtsfolgenausspruch.
2.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
3.Die weiter gehende Revision wird verworfen.
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