Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 9. März 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Die Klägerin betreibt den Profifußballbereich des Sportvereins 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. (1. FC Köln). Sie verlangt von dem Beklagten Schadensersatz in Höhe von 30.000 €, weil er als Zuschauer eines Heimspiels ihrer Lizenzspielermannschaft am 9. Februar 2014 in der zweiten Bundesliga gegen den SC Paderborn 07 einen Knallkörper gezündet und auf den Unterrang der Tribüne geworfen hatte, wo dieser detonierte und sieben Zuschauer verletzte.
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