Inanspruchnahme des Kfz-Halters durch den verunglückten Fahrer; Eintrittspflicht aufgrund eines Teilungsabkommens
BGH, Urteil vom 11.07.1984 - Aktenzeichen IVa ZR 171/82
DRsp Nr. 1994/4488
Inanspruchnahme des Kfz-Halters durch den verunglückten Fahrer; Eintrittspflicht aufgrund eines Teilungsabkommens
Würde der mit dem Kraftfahrzeug verunglückte Fahrer gar nicht auf den Gedanken kommen, den Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeughalters in Anspruch zu nehmen, so braucht dieser auch nicht auf Grund eines Teilungsabkommens einzutreten ("Groteskfall").