Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens

Autorin: Merrath

Ein Großteil der Käufer eines Neuwagens verkauft sein "Altfahrzeug" an den Händler bzw. die Werksniederlassung bzw. gibt es dort in Zahlung.1) Die Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens spielt somit beim Verkauf neuer Fahrzeuge eine große Rolle.

Hinsichtlich der Vertragsgestaltung sind zwei Varianten möglich:

Zum einen kann ein selbständiger Ankaufvertrag geschlossen werden, der vom Schicksal des Verkaufsvertrags unabhängig sein soll. Im Falle des Scheiterns des Verkaufsvertrags hat der Ankaufvertrag dann weiterhin Bestand.