Kartellrechtliche Bewertung von Submissionsabsprachen
BGH, Beschluß vom 19.12.1995 - Aktenzeichen KRB 33/95
DRsp Nr. 1996/19810
Kartellrechtliche Bewertung von Submissionsabsprachen
»1. Dienen mehrere Handlungen der Durchführung derselben Kartellabsprache, so werden sie durch das Tatbestandsmerkmal des Sich-Hinwegsetzens über die Unwirksamkeit einer Kartellvereinbarung zu einer Tat zusammengefaßt (Bewertungseinheit); sind sie dagegen auf die Verwirklichung unterschiedlicher Kartellabsprachen gerichtet, so liegen mehrere selbständige Taten vor. Die Verbindung zu einer fortgesetzten Handlung scheidet aus.2. Stellt die wegen des Verdachts verbotener Preisabsprachen ermittelnde Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Betruges im Hinblick auf weitere prozessual selbständige Taten nach § 154 Abs. 1StPO ein, so kann die Verwaltungsbehörde die Submissionsabsprache unter dem Gesichtspunkt der Kartellordnungswidrigkeit weiter verfolgen.«