Pkw-Entzug: Entschädigung nach der Schwacke-Liste (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 25.01.2024 - 26 U 39/22)

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Wird ein fremdes Fahrzeug hinter ein Hoftor verbracht, zu dem der Eigentümer keinen Schlüssel hat, liegt eine Eigentumsverletzung vor. Die Nutzungsausfallentschädigung für das Fahrzeug ergibt sich dann aus der sogenannten Schwacke-Liste. Bei Pkw, die älter als fünf Jahre sind, ist der geltende Entschädigungssatz um eine Gruppe herabzustufen. Das hat das OLG Frankfurt entschieden.

Darum geht es

Die Klägerin begehrt Nutzungsentschädigung wegen der Vorenthaltung ihres Fahrzeugs. Die Klägerin ist mit dem Vater des Beklagten befreundet. Während eines Krankenhausaufenthaltes des Vaters des Beklagten kam es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien.

Zu diesem Zeitpunkt war das klägerische Fahrzeug auf einem Stellplatz vor dem Hof des im Gemeinschaftseigentum des Beklagten und seines Vaters stehenden Anwesens geparkt. Schlüssel befanden sich unter anderem in der Wohnung des Vaters des Beklagten.

Der Beklagte fuhr das Fahrzeug auf den Hof des Anwesens, sicherte das Hoftor mit einem Schlüssel, zu dem die Klägerin keinen Schlüssel besaß und wechselte das Schloss zum Wohnhaus aus. Die Klägerin hatte damit insgesamt keinen Zugang mehr zu dem Anwesen.

Das LG Wiesbaden hatte den Beklagten zur Zahlung der begehrten Nutzungsentschädigung verurteilt (Urt. v. 08.06.2022 - 3 O 284/21).

Wesentliche Entscheidungsgründe

Die Berufung hatte vor dem OLG Frankfurt am Main keinen Erfolg.