LAG Köln - Urteil vom 25.06.2020
6 Sa 664/19
Normen:
ArbGG § 72 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 14.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 471/18

Keine Erschütterung des Beweiswertes einer sich anschließenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch kurz zuvor erteilte AbmahnungUmfang der Darlegungslast hinsichtlich nicht erbrachter Arbeitsleistung beim Arbeitgeber bei GPS-ÜberwachungSchadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nach § 628 Abs. 2 BGB bei nicht gezahltem Lohn für zwei Monate

LAG Köln, Urteil vom 25.06.2020 - Aktenzeichen 6 Sa 664/19

DRsp Nr. 2020/17919

Keine Erschütterung des Beweiswertes einer sich anschließenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch kurz zuvor erteilte Abmahnung Umfang der Darlegungslast hinsichtlich nicht erbrachter Arbeitsleistung beim Arbeitgeber bei GPS-Überwachung Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nach § 628 Abs. 2 BGB bei nicht gezahltem Lohn für zwei Monate

1. Die bloße Tatsache, dass eine Arbeitsunfähigkeit kurze Zeit nach Erteilung einer Abmahnung begonnen hat, ist nicht geeignet, den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern.2. Haben die Parteien im Arbeitsvertrag eine GPS-Überwachung zur "Kilometer- und Arbeitszeitdokumentation" vereinbart, ist es am Arbeitgeber, seine Behauptung, der Kläger habe nicht gearbeitet, unter Zurhilfenahme dieser Daten zu konkretisieren. Ein bloßes Bestreiten der Arbeitsleistung reicht nicht.3. Der Schadensersatzanspruch aus § 628 Abs. 2 BGB stellt üblicherweise eine Kombination aus Ersatz des aufgrund der fristlosen Kündigung entgangenen Entgelts und einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsverhältnisses dar. Dabei besteht kein Anlass, bei einer groben Vertragspflichtverletzung des Arbeitgebers, die Abfindung auf die Hälfte des regelmäßigen Monatsbruttoentgelts pro Beschäftigungsjahr zu beschränken.

Tenor

I. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. II. III. IV.