Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Strafrichter - Frankenthal (Pfalz) vom 12. Mai 2020 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben
1.1.im Schuldspruch, soweit der Angeklagte wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung verurteilt wurde,
1.2.im Gesamtstrafen- sowie Maßregelausspruch.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
2.Die weitergehende Revision wird verworfen.
Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen Nötigung und fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 EUR verurteilt. Ferner hat es dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von acht Monaten für deren Wiedererteilung bestimmt.
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