1. Die Klägerin, die Leasinggeschäfte betreibt, verlangt von der Beklagten in erster Linie aus abgetretenem Recht eine Kaufpreisforderung von 70.000,-- DM für einen Pkw Audi 2,8 E.
Die Beklagte, vertreten durch die Firma ... der ... hatte das Fahrzeug gemäß Schreiben vom 11.6.1992 von der Firma ... bestellt (Anl. B 1). Das Fahrzeug wurde am 18. Juni 1992 an den Leasingnehmer der Vertreterin der Beklagten ausgeliefert.
Mit Einschreibebrief vom 15. Juni 1992 hatte die Klägerin der Beklagten folgendes mitgeteilt:
"Wir nehmen Bezug auf die telefonische Unterredung mit ... von Ihrer ... und überreichen Ihnen beiliegend
- Rechnung der Firma ... über 70.000,-- DM
- Kraftfahrzeugbrief Nr. ...
zu treuen Händen.
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