Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. September 2018 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Beteiligten streiten um die im beklagten Land geltende gesetzliche Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbedienstete.
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