KG - Urteil vom 01.07.1971 (12 U 2567/70) - DRsp Nr. 1994/8073
KG, Urteil vom 01.07.1971 - Aktenzeichen 12 U 2567/70
DRsp Nr. 1994/8073
Der Bauunternehmer ist in der Regel verpflichtet, die Baustelle abzusperren und zu kennzeichnen. Nur bei außergewöhnlich gefährlichen Straßenarbeiten kann er zu außergewöhnlichen Maßnahmen, wie ständige Bewachung, verpflichtet sein.