KG - Urteil vom 02.10.1972 (12 U 478/72) - DRsp Nr. 1994/8068
KG, Urteil vom 02.10.1972 - Aktenzeichen 12 U 478/72
DRsp Nr. 1994/8068
Erleidet ein Kfz bei einem Verkehrsunfall einen Totalschaden, so ist bei der Schadenberechnung als Preisfaktor die Mehrwertsteuer auch dann zu berücksichtigen, wenn der Geschädigte sich ein Ersatzfahrzeug nicht bei einem Gebrauchtwagenhändler, sondern bei einem Privatmann beschafft.