Die Berufung der Beklagten gegen das am 18. Dezember 1986 verkündete Urteil der Zivilkammer 20 des Landgerichts Berlin wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer übersteigt 40.000,-- DM nicht.
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