KG - Urteil vom 10.11.1977 (22 U 2281/77) - DRsp Nr. 1994/7999
KG, Urteil vom 10.11.1977 - Aktenzeichen 22 U 2281/77
DRsp Nr. 1994/7999
Ein Kraftdroschkenunternehmer, dessen Fahrzeug durch einen Verkehrsunfall einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat, ist in der Regel im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht gehalten, bis zur Lieferung selbst eines bereits vor dem Unfall bestellten Neuwagens einen gebrauchten Kraftwagen als "Interimsfahrzeug" zu erwerben.