Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Verkehrssachen Online
Verkehrssachen Online
Menü
Lizenziertes Produkt
×
Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Handbuch
Unfallregulierung in Europa
Lexika
Arbeitshilfen
Archiv
Rechtsprechung
Gesetze
Spezialreporte
Unfallflucht
Straßenverkehrsnovelle 2021
Informationsanspruch im Bußgeldverfahren
Spezialreport Verteidigungsstrategien im OWi-Verfahren
60. Verkehrsgerichtstag
Autoren
Autorenverzeichnis
Autorenverzeichnis Ausland
Handbuch
Unfallregulierung in Europa
Lexika
Arbeitshilfen
Archiv
Rechtsprechung
Gesetze
Spezialreporte
Unfallflucht
Straßenverkehrsnovelle 2021
Informationsanspruch im Bußgeldverfahren
Spezialreport Verteidigungsstrategien im OWi-Verfahren
60. Verkehrsgerichtstag
Autoren
Autorenverzeichnis
Autorenverzeichnis Ausland
Rechtsprechung
1966
Sonstige
OLG
KG
KG - Urteil vom 21.07.1966
(2) 1 Ss 93/66
Normen:
StPO
§
244
;
Fundstellen:
VRS 31, 273
KG - Urteil vom 21.07.1966 ((2) 1 Ss 93/66) - DRsp Nr. 1994/8100
KG,
Urteil
vom 21.07.1966
- Aktenzeichen (2) 1 Ss 93/66
DRsp Nr. 1994/8100
Der Arzt, der die Blutprobe entnommen hat, kann als Zeuge vernommen werden.
Normenkette:
StPO
§
244
;
Fundstellen
VRS 31, 273
© copyright - Deubner Verlag, Köln
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrssachen Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Jetzt 14 Tage kostenlos testen!
Login für Abonnenten
×
Verkehrssachen Online
Verkehrssachen Online
Bestellformular
Online-Portal
Bezugszeitraum: 12 Monate
Angebotspreis zum Start des Portals: 198,00 € pro Monat zzgl. USt
14-Tage-Gratis-Test
Kanzlei
Anrede*
Herr
Frau
Vor.-/Nachname*
Str., Hausnr.*
PLZ, Ort*
E-Mail*
Ich akzeptiere die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an steuer- und rechtsberatende Berufe, freie Berufe, öffentliche Betriebe und Verwaltungen, sowie Unternehmen und ist zur Nutzung in der beruflichen, selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt.
Bestellen