KG - Urteil vom 26.02.1973 (12 U 1193/72) - DRsp Nr. 1994/8062
KG, Urteil vom 26.02.1973 - Aktenzeichen 12 U 1193/72
DRsp Nr. 1994/8062
Bei einem unbezifferten Schmerzensgeldanspruch ist eine Beschwer im Sinne des Rechtsmittelrechts gegeben, wenn der Kläger im ersten Rechtszug eine bestimmte Vorstellung von der Höhe des Schmerzensgeldes gehabt und diese auch zum Ausdruck gebracht hat, der zuerkannte Betrag aber hinter diesen Vorstellungen zurückbleibt.