KG - Urteil vom 26.11.1979 (22 U 2547/79) - DRsp Nr. 1994/7973
KG, Urteil vom 26.11.1979 - Aktenzeichen 22 U 2547/79
DRsp Nr. 1994/7973
Das Abbiegen nach links zum Parken auf dem Mittelstreifen zwischen zwei getrennten Fahrbahnen ist haftungsrechtlich wie die in § 9 Abs. 5StVO aufgeführten Sachverhalte zu behandeln. Die Frage, ob der Mittelstreifen "Grundstück" ist, kann dabei offen bleiben.