KG - Urteil vom 27.01.1966
(2) 1 Ss 368/65
Normen:
StVO (a.F.) § 1 ;
Fundstellen:
VRS 31, 67

KG - Urteil vom 27.01.1966 ((2) 1 Ss 368/65) - DRsp Nr. 1994/8101

KG, Urteil vom 27.01.1966 - Aktenzeichen (2) 1 Ss 368/65

DRsp Nr. 1994/8101

1. Wer im fließenden Verkehr infolge eines Beobachtungsfehlers verkehrswidrig plötzlich bis zum Stillstand bremst, ist für das Auffahren eines dicht folgenden Kraftfahrzeuges strafrechtlich verantwortlich. 2. Bei der Beurteilung der Frage der Mitschuld des Unfallbeteiligten, hier des Auffahrenden, ist von den möglichen Werten des Abstandes und der Fahrgeschwindigkeit des Nachfolgenden auszugehen, die dem Angeklagten am günstigsten sind. 3. Schon die Möglichkeit einer erheblichen Mitschuld kann die Höhe der Strafe beeinflussen.

Normenkette:

StVO (a.F.) § 1 ;

Hinweise:

So zu 1 auch LG Düsseldorf v. 7.3.1962, VersR 1962, 675 m. ablehn Anm. v. Rehde, wonach in einem solchen Falle der Halter des ruckartig anhaltenden Vorderfahrzeugs dem Auffahrenden sogar den gesamten Schaden zu ersetzen hat; LG Essen v. 10. 10.1968, VersR 1969, 957.

Fundstellen
VRS 31, 67