KG - Urteil vom 29.10.1984 (12 U 732/84) - DRsp Nr. 1994/7869
KG, Urteil vom 29.10.1984 - Aktenzeichen 12 U 732/84
DRsp Nr. 1994/7869
Der gegen den Fahrer eines Personenkraftwagen sprechende Anscheinsbeweis beim Abkommen von glatter Fahrbahn entfällt, wenn der Fahrer durch das Verhalten eines Beifahrers irritiert worden ist und behindert worden sein kann (hier: plötzliches Aufschreien des auf der Rückbank sitzenden Beifahrers und Vorstrecken des Beines zwischen die beiden Vordersitze).