Klagegegner bei Ablehnung von Ersatzansprüchen für Stationierungsschäden
BGH, Urteil vom 21.12.1961 - Aktenzeichen III ZR 187/60
DRsp Nr. 1994/6315
Klagegegner bei Ablehnung von Ersatzansprüchen für Stationierungsschäden
Nach dem Finanzvertrag ist bei Ablehnung von Ersatzansprüchen für Stationierungsschäden die Klage gegen die Bundesrepublik zu richten, obwohl Schuldner die Streitkräfte sind. Das ist eine gesetzliche Prozeßstandschaft, die weder im Kopf noch in der Formel des Urteils zu erwähnen ist.
Normenkette:
FinVertr Art. 8;
Hinweise:
keine unmittelbaren Ansprüche gegen die Bundesrepublik aus §§ 89, 31 oder § 839BGB : BGH (III ZR 49/59) VersR 1960, 520.