Klagegegner bei Klage wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
BGH, Urteil vom 01.12.1960 - Aktenzeichen III ZR 188/59
DRsp Nr. 1994/6381
Klagegegner bei Klage wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Wenn ein Geschädigter, der einen erlittenen Unfall auf die Straßenbeschaffenheit an der Unfallstelle (hier: Ortsdurchfahrt einer Landstraße II. Ordnung) zurückführt, das Land wegen Verletzung der Straßenbauamtes und des zuständigen Ministeriums in Anspruch nehmen will, so ist die Klage gegen das beklagte Land, einmal vertreten durch die zuständige Finanzmittelstelle und zu anderen vertreten durch das Staatsministerium der Finanzen, zu richten.