OLG Düsseldorf - Beschluss vom 03.01.2020
16 U 88/19
Normen:
BGB § 675c; BGB § 675f Abs. 2 S. 1; BGB § 675; BGB § 611; BGB § 280; BGB § 241;
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 18.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 31/15

Kontokorrentforderung aus einem E-Commerce-KontoSchadensersatzanspruch wegen Rücklastschriften und Gebühren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2020 - Aktenzeichen 16 U 88/19

DRsp Nr. 2020/17625

Kontokorrentforderung aus einem E-Commerce-Konto Schadensersatzanspruch wegen Rücklastschriften und Gebühren

Tenor

Der Antrag des Beklagten auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 675c; BGB § 675f Abs. 2 S. 1; BGB § 675; BGB § 611; BGB § 280; BGB § 241;

Gründe

I.

Die Berufung des Beklagten gegen das am 18.02.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Duisburg hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, § 114 ZPO. Das erstinstanzliche Urteil, durch das der Beklagte zur Zahlung verurteilt wurde, beruht nicht auf einer Rechtsverletzung im Sinne des § 546 ZPO; die gemäß § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen rechtfertigen keine hiervon abweichende Entscheidung.

A.