Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird die Kostenentscheidung in dem am 29. Juli 2008 verkündeten Urteil der Zivilkammer 24 des Landgerichts Berlin - 24 O 38/08 - geändert:
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Der Gebührenstreitwert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.700 €.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Kläger hat von den Beklagten restlichen Schadenersatz wegen eines Verkehrsunfalls vom 2. November 2007 begehrt. Die Haftung ist dem Grunde nach unstreitig.
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