Die Klägerin betreibt einen Schnellimbiss mit Sitz in X. Sie besuchte in den Streitjahren 1991 und 1992 mit zwei Verkaufsanhängern regelmäßig Wochenmärkte in X, Y und Z und auch besondere Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte oder Altstadtfeste. Die Klägerin hielt bis zum 10. März 1992 einen Pkw Mercedes 300 E (amtliches Kennzeichen ...) und für die Zeit danach einen Pkw Mercedes 300 SE (amtliches Kennzeichen ...) im Betriebsvermögen.
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