I. Der Angeklagte, der vom Landgericht Kassel wegen Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, rügt die Verletzung formellen und sachlichen Rechts. Er hat mit einer Verfahrensrüge Erfolg.
Zu Recht beanstandet der Angeklagte, daß ein Verteidiger, Rechtsanwalt H, zur Hauptverhandlung nicht geladen wurde.
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