Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Coburg
vom 09.05.2012 - Az.:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Coburg vom 09.05.2012 - Az.:
Die Klägerin hat die Kosten des gesamten Rechtsstreits zu tragen.
IV.Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% der zu vollstreckenden Beträge leistet.
V.Die Revision wird zugelassen.
I.
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