Leistungsfreiheit des Versicherers wegen nachträglicher Gefahrerhöhung
BGH, Urteil vom 08.03.1962 - Aktenzeichen II ZR 77/60
DRsp Nr. 1994/6306
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen nachträglicher Gefahrerhöhung
Hat der Versicherer erst nach Eintritt des Versicherungsfalles von einer Gefahrerhöhung Kenntnis erhalten, so hängt seine Leistungsfreiheit nicht von einer Kündigung des Versicherungsvertrages ab.