LG Aachen - Urteil vom 09.01.1986
2 O 480/85
Normen:
BGB § 254 ;
Fundstellen:
r+s 1986, 228

LG Aachen - Urteil vom 09.01.1986 (2 O 480/85) - DRsp Nr. 1994/14216

LG Aachen, Urteil vom 09.01.1986 - Aktenzeichen 2 O 480/85

DRsp Nr. 1994/14216

Wer sich als Beifahrer nach einer gemeinsamen Zechtour, bei der erhebliche Alkoholmengen getrunken wurden, dem erkennbar fahruntüchtigen Fahrzeugführer anvertraut, von dem er weiß, daß er keinen Führerschein besitzt, handelt auf eigene Gefahr und in vorwerfbarer Selbstgefährdung. Der Beifahrer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.

Normenkette:

BGB § 254 ;
Fundstellen
r+s 1986, 228