LG Aachen - Urteil vom 20.03.1970 (5 S 320/69) - DRsp Nr. 1994/14233
LG Aachen, Urteil vom 20.03.1970 - Aktenzeichen 5 S 320/69
DRsp Nr. 1994/14233
1. Der Versicherungsnehmer muß die Kürzung des Schadensfreiheitsrabatt bei einem sogenannten Bagatellschaden hinnehmen, wenn er hat erkennen lassen, daß er jede eigene Zahlung ablehnt und der Versicherer danach den Anspruch reguliert hat. 2. In diesem Falle braucht der Versicherer weder den Geschädigten zunächst an den Versicherungsnehmer zu verweisen, noch vor der Regulierung bei diesem anzufragen.