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Rechtsprechung
1976
Sonstige
Sonstige
LG
LG Aschaffenburg
LG Aschaffenburg - Beschluß vom 06.12.1976
Qs 382/76
Normen:
OWiG
§
51
Abs.
3
, §
52
;
Fundstellen:
DAR 1977, 80
LG Aschaffenburg - Beschluß vom 06.12.1976 (Qs 382/76) - DRsp Nr. 1994/14249
LG Aschaffenburg,
Beschluß
vom 06.12.1976
- Aktenzeichen Qs 382/76
DRsp Nr. 1994/14249
Der Betroffene darf sich darauf verlassen, daß der Bußgeldbescheid zur gleichen Zeit wie an ihm auch an seine Anwälte zugestellt wird.
Normenkette:
OWiG
§
51
Abs.
3
, §
52
;
Fundstellen
DAR 1977, 80
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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