LG Baden-Baden - Urteil vom 25.09.1995 (2 Ns 196/95) - DRsp Nr. 1996/22675
LG Baden-Baden, Urteil vom 25.09.1995 - Aktenzeichen 2 Ns 196/95
DRsp Nr. 1996/22675
Gemäß § 142 Abs. 1 Nr. 1StGB ist ein Unfallbeteiligter weder verpflichtet, sich gegenüber einem privaten Feststellungsinteressenten auszuweisen, noch verpflichtet, seine Versicherung anzugeben. Es reicht aus, wenn der Fahrer gegenüber dem Geschädigten auf dem Firmenaufdruck seines LKW hinweist und angibt, daß er selbst der Chef sei.