LG Frankfurt/Main - Urteil vom 19.01.1983 (2/4 O 169/82) - DRsp Nr. 1994/14572
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.01.1983 - Aktenzeichen 2/4 O 169/82
DRsp Nr. 1994/14572
Eine Verpflichtung zum Streuen in den vor 7.00 Uhr liegenden Morgenstunden kann nur bei ganz außergewöhnlichen Umständen angenommen werden, die aus dem üblichen Rahmen völlig herausfallende, ungewöhnlich große Gefahren mit sich bringen.