LG Freiburg - 09.07.1996 (7 S 132/95) - DRsp Nr. 1997/1778
LG Freiburg, vom 09.07.1996 - Aktenzeichen 7 S 132/95
DRsp Nr. 1997/1778
1. Bei Anmietung eines Ersatzfahrzeuges für einen längeren Zeitraum ist der Geschädigte verpflichtet, sich nach einem günstigen Angebot umzuhören. 2. Die Empfehlung eines Autohauses ersetzt nicht seine eigene Erkundigungspflicht. 3. Eine Mietpreisvereinbarung zwischen einer Autovermietung und einem Haftpflichtversicherer kann ein Anhaltspunkt für die Erforderlichkeit von Mietwagenkosten sein. 4. Die Entscheidung des BGH v. 07.05.1996 - SP 1996, 244 steht dem nicht entgegen.