»... Das von der Kl. [privater Leasingnehmer] im Rahmen einer Vollkaskoversicherung bei der Bekl. versicherte (Leasing-)Fahrzeug hat in den ersten beiden Jahren nach der Erstzulassung einen Totalschaden erlitten. Die Kl. hat deshalb Anspruch auf Erstattung des Neupreises des Pkw (§
Die Kl. ist so zu behandeln, als ob sich der Pkw bei Eintritt des VersFalls in ihrem Eigentum befunden hätte. Zwar war die Leasing-Geberin Eigentümerin des von der Kl. versicherten Kraftfahrzeugs. Unstreitig hat die Kl. jedoch den versicherten Pkw als Neufahrzeug unmittelbar vom Kfz-Händler erworben. In Anbetracht der Tatsache, daß die Kl. den Pkw von vornherein selbst gefahren hat, ist sie als Ersterwerberin i. S. von §
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