LG Gießen - Urteil vom 04.10.1995 (1 S 156/95) - DRsp Nr. 1996/29874
LG Gießen, Urteil vom 04.10.1995 - Aktenzeichen 1 S 156/95
DRsp Nr. 1996/29874
- Wenn die Versicherungsnehmerin behauptet, das versicherte Kfz sei gestohlen und wenig später in Brand gesetzt worden, und - wenn der Versicherungsfall Brand zur Überzeugung des Gerichts feststeht, kann dahinstehen, ob sich die Versicherungsnehmerin zu Recht auf § 12 Abs. 1 Ib AKB (Entwendung) beruft, da sich die Ersatzpflicht des Versicherers jedenfalls aus dem Eintritt des Versicherungsfalls Brand gem. § 12 Abs. 1 Ia AKB ergibt.