LG Gießen - Urteil vom 14.01.1986 (2 O 428/85) - DRsp Nr. 1994/14622
LG Gießen, Urteil vom 14.01.1986 - Aktenzeichen 2 O 428/85
DRsp Nr. 1994/14622
Das Belassen des Fahrzeugschlüssels in einem abgelegten Kleidungsstück in einem öffentlichen Lokal zur vorgerückten Stunde und bei stark alkoholisiertem Zustand des Fahrzeughalters ist grob fahrlässig.