Der Antragsteller (im damaligen Armenrechtsverfahren) war beim Unfalltod seiner Mutter knapp einen Monat alt. Der Vater war (noch) nicht festgestellt worden.
Hinweis:
Die vom LG abgelehnte "Berechnungsweise" des OLG Celle ist im Hinweis unter ES Kfz-Schaden M-2/25 auszugsweise wiedergegeben.
Weitere Rechtsprechung zum Unterhaltsschaden -Ersatz für nichteheliche Kinder:
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