LG Hannover - Urteil vom 21.05.1986 (11 S 48/86) - DRsp Nr. 1994/14728
LG Hannover, Urteil vom 21.05.1986 - Aktenzeichen 11 S 48/86
DRsp Nr. 1994/14728
Stellt ein Kfz-Halter sein Fahrzeug verbotswidrig vor eine Garageneinfahrt und läßt die Fahrzeugschlüssel stecken, so hat er gleichwohl einen ungekürzten Anspruch gegen denjenigen, der das Fahrzeug zur Seite fährt und es dabei beschädigt.