LG Karlsruhe - Urteil vom 23.12.1983 (9 S 339/83) - DRsp Nr. 1994/14818
LG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.1983 - Aktenzeichen 9 S 339/83
DRsp Nr. 1994/14818
Der Versuch, sich durch Entfernen von der Unfallstelle auch der Feststellung der alkoholischen Beeinträchtigung zu entziehen, wiegt als ein auf Täuschung und Unlauterkeit angelegtes Verhalten besonders schwer.