LG Kiel - 16.12.1998 (2 O 411/95) - DRsp Nr. 1999/10100
LG Kiel, vom 16.12.1998 - Aktenzeichen 2 O 411/95
DRsp Nr. 1999/10100
Wird bei fiktiver Reparaturkostenabrechnung seitens des Ersatzpflichtigen der Einwand erhoben, die Totalschadenabrechnung gestalte sich günstiger, so hat dieser die Grundlage - hier die Höhe des Restwertes - hierfür darzulegen.