LG Köln - Urteil vom 28.12.1984 (24 O 151/84) - DRsp Nr. 1994/14968
LG Köln, Urteil vom 28.12.1984 - Aktenzeichen 24 O 151/84
DRsp Nr. 1994/14968
Wer in einem italienischen Urlaubsort seinen - erkennbar der höheren Klasse zugehörigen - Pkw auf einem unbewachten Parkplatz abstellt, handelt jedenfalls dann nicht grob fahrlässig, wenn er die Absicht hat, den Ort grundsätzlich nicht für länger als ein oder zwei Tage zu verlassen (hier: Lacise am Gardasee).