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Rechtsprechung
1974
Sonstige
Sonstige
LG
LG Limburg
LG Limburg - Beschluß vom 13.11.1974
5 Qs 315/74
Normen:
StPO
§
397
Abs.
1
, §§
465
,
471
Abs.
1
;
Fundstellen:
DAR 1975, 189
LG Limburg - Beschluß vom 13.11.1974 (5 Qs 315/74) - DRsp Nr. 1994/15003
LG Limburg,
Beschluß
vom 13.11.1974
- Aktenzeichen 5 Qs 315/74
DRsp Nr. 1994/15003
Ein Angeklagter, der zwar wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt worden ist, hat nicht die notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu tragen.
Normenkette:
StPO
§
397
Abs.
1
, §§
465
,
471
Abs.
1
;
Fundstellen
DAR 1975, 189
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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