LG Limburg - Urteil vom 15.04.1992 (3 S 29/92) - DRsp Nr. 1994/14996
LG Limburg, Urteil vom 15.04.1992 - Aktenzeichen 3 S 29/92
DRsp Nr. 1994/14996
Bei Ausführung von Straßenbauarbeiten, die der Verkehrsberuhigung dienen, trifft den Bauunternehmer die Pflicht, unfertige Fahrbahnhindernisse (hier: mit Palisaden eingefaßte, noch nicht bepflanzte Baumscheibe) in geeigneter Weise gegen den Fahrzeugverkehr zu sichern.