LG Mainz - Urteil vom 18.11.1980 (9 O 167/80) - DRsp Nr. 1994/15021
LG Mainz, Urteil vom 18.11.1980 - Aktenzeichen 9 O 167/80
DRsp Nr. 1994/15021
Die Aufnahme eines Kredits, ohne die Leistung des Schädigers abzuwarten, stellt einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2BGB) dar; die Finanzierungskosten sind daher nicht erstattungsfähig.